1. Aufgabe der Klinik, in der der entwichene Patient untergebracht war
Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist eine von sieben Fachkliniken des Klinikums am Weissenhof. Als Einrichtung des Maßregelvollzugs erfüllt die Klinik die gesetzliche Aufgabe, Patient*innen, die im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung oder Suchterkrankung straffällig geworden sind, zu behandeln und zu sichern. Die gerichtlichen Unterbringungen erfolgen in den Landgerichtsbezirken Heilbronn, Mosbach und Ellwangen.
Für die Therapie und Sicherung von derzeit 117 Patient*innen stehen sieben Stationen, untergliedert in einen offenen und geschlossenen Bereich am Standort Weissenhof zur Verfügung. Ergänzend ermöglichen externe Wohnangebote vorbereitende Reintegrationsmaßnahmen. Eine Forensische Fachambulanz bietet nachsorgende Betreuung, um entlassene Patient*innen bei der erfolgreichen Rückkehr in ein stabiles, straffreies Leben zu unterstützen.
Die Maßnahmen zur „Besserung und Sicherung“ richten sich sowohl an psychisch kranke Patient*innen, die nach § 63 StGB untergebracht sind, als auch an suchtkranke Patient*innen, die nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen sind. Der Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB ist nicht notwendigerweise an verminderte Schuldfähigkeit geknüpft und in der Regel auf zwei Jahre begrenzt. Dabei prüft das Gericht in sechsmonatigem Rhythmus, ob die Fortdauer der Maßnahme nötig ist.
2. Entweichung des Patienten aus einer offenen Maßregelvollzugsstation
Bei untergebrachten Patient*innen im Maßregelvollzug gibt es ein therapeutisches Konzept, das zunächst mit der Unterbringung in einem geschlossenen Bereich beginnt. Die Patient*innen können sich im therapeutischen Prozess verschiedene Lockerungsstufen erarbeiten, die im Sicherheitskonzept hinterlegt sind. Die ersten Lockerungsstufen werden zuerst im gesicherten Bereich erprobt.
Bei erfolgreicher Bewährung in den Lockerungsstufen, gegebener Absprachefähigkeit und Fortschreiten des therapeutischen Prozesses, werden Patient*innen auf die weiterführenden Behandlungsstationen verlegt, diese werden offen geführt. Offen geführt bedeutet, dass die Station nicht rund um die Uhr verschlossen ist. Dies soll den Patient*innen weitere Erprobungen ermöglichen, die zur Festigung des Therapieerfolges unumgänglich sind. Eine engmaschige Überwachung ist weiterhin Teil des bestehenden Sicherheitskonzeptes. Dadurch ist eine zeitnahe Feststellung von Regelverstößen sichergestellt. Bei Auffälligkeiten werden vorhandene Lockerungen gestoppt, was bis zu einer Rückverlegung auf eine geschlossene Station führen kann.
Im Falle der hier erfolgten Entweichung wurden die weiteren Schritte mit der Polizei abgestimmt und die Fahndung unmittelbar eingeleitet. Grundsätzlich ist zwischen einer Entweichung von einer offenen Station und einem Ausbruch aus einer geschlossenen Station zu unterscheiden. In diesem Fall handelt es sich um eine Entweichung aus einer offenen Station.